Meldung der Grundstückseigentümer für Bauabgangsstatistik 2023
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Sehr geehrte Grundstückseigentümer aller Ortsteile der Stadt Sonnewalde,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz -HBauStatG) regelt,
dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunftverpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung desWohngebäude-und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau-und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
•den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3umbauten Raum
•den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
•die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin(E-Mail, Fax oder Post). Der Erhebungsbogen ist als Datei beigefügt oder in ihrem Amtsblatt Nr. 11/2023 zu entnehmen.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistiknur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.