lfd. Planverfahren
B-Planverfahren
"Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im Regelverfahren gemäß § 8 Abs. 4 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde
Beschluss 34/2022 vom 23.03.2022
Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde" beschlossen.
Auslegung des Vorentwurfes ( Auslegungszeitraum 24.07.- 25.08.2023)
Vorentwurf Fassung März 2023
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde"
der Stadt Sonnewalde nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung der vorliegenden Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Dazu liegen der Vorentwurf in der Fassung März 2023 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden Umwelt-Fachbeiträge zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegefrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse
abgegeben werden.
Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde
vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 während der Sprechzeiten
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 12 :00 Uhr
Auslegungsunterlagen:
Begründung Fassung Vorentwurf März 2023
Bebauungsplan Vorentwurf Fassung März 2023 (Stand 02.05.2023)
Anlage Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen
Auslegung - Entwurf aus November 2023
Die Auslegung des Entwurf November 2023 "Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Sonnewalde" erfolgt in der Zeit vom 20.02. - 22.03.2024
in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, Bauamt, Zimmer 20.1 (1. OG) während der Bürozeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12 :00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
sowie auf der Homepage der Stadt Sonnewalde (klicken Sie bitte hierzu auf den Link):
Bauleitplanung
Gutachten/Fachbeiträge
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Faunistische Kartierungen und Biotopkartierung
Faunistische Kartierungen und Biotopkartierung - Anlage
FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung)
Stellungnahme Luftfahrtbehörde
Stellungnahme Gemeinde Heideblick
Stellungnahme Stadt Finsterwalde
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenwesen
Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster
Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster, untere Abfallbehörde
Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde
Stellungnahme Gemeinsame Landesplanung
Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Stellungnahme Zentraldienst der Polizei Brandenburg
Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege (BD)
Stellungnahme Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
Verlängerung des Auslegungszeitraumes 22.04. - 24.05.2024
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde zur Verlängerung des Auslegungszeitraumes bis zum 24.05.2024
B-Planverfahren "Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik"
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik der Stadt Sonnewalde
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik
Anlage Übersichtskarte zum Plangebiet
Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 die Aufstellung zur Entwicklung eines Wohngebietes im OT Großkrausnik beschlossen.
"Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde vom 02.07.2024 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik (Fassung Juni 2024)
Bekanntmachungsanordnung vom 02.07.2024
Vorentwurf des Bebauungsplanes
Anlage 1 - Artenschutzfachbeitrag
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung Juni 2024 in der Zeit vom 18.07. - 19.08.2024 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Unterlagen können dazu elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung eingesehen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung einzusehen.
20.11.2024
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
"Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 21.11. - 23.12.2024 ausgelegt (Stadtverwaltung Bauamt, Homepage Stadt Sonnewalde, Landesportal für Bauleitplanung).
Bekanntmachung förmliche Offenlage vom 01.11.2024
Bekanntmachungsanordnung förmliche Offenlage vom 01.11.2024
vorhabenbezogener Bebauungsplan
Stellungnahme Landkreis Elbe-Elster vom 13.08.2024
B-Planverfahren "Reitschule in Dabern"
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitschule in Dabern"
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reitschule in Dabern"
(Anlage: Übersichtskarte zum Plangebiet)
Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitschule in Dabern" beschlossen.
Bekanntmachung - Frühzeitige Offenlage
Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 18.04. - 20.05.2024
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde
über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Reitschule“ in der Gemarkung Dabern, Flur 1, Flurstück 479 (teilweise), 446 (teilweise) und 362, gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit
vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde -> Rathaus -> Bau- und Planungsrecht -> laufende Planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 20.1, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Unterlagen:
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) "Reitschule Dabern, Dorfaue 19" der Stadt Sonnewalde, OT Dabern, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachungsanordnung vom 02.04.2024
vorhabenbezogener Bebauungsplan Reitschule Dabern - Karte
Begründung gem. § 9 (8) BauGB
Umweltbericht gem. § 2 BauGB
Anlage 1 zum Umweltbericht
20.11.2024
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Reitschule Dabern, Dorfaue 19" der Stadt Sonnewalde, OT Dabern gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 21.11. 23.12.2024 ausgelegt (Stadtverwaltung Sonnewalde, Bauamt, Homepage Stadt Sonnewalde, Landesportal für Bauleitplanung).
Bekanntmachung förmliche Offenlage vom 01.11.2024
Bekanntmachungsanordnung vom 01.11.2024
Stellungnahme des Landkreis Elbe-Elster vom 07.05.2024
Stellungnahme LfU vom 13.05.2024
Stellungnahme Gewässerverband vom 13.05.2024
B-Planverfahren
"Wohnhaus Feldweg Schönewalde"
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" im Plangebiet Gemarkung Schönewalde,
Flur 1, Flurstück 337/1.
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnhaus Feldweg Schönewalde"
(Anlage: Übersichtsplan zum Plangebiet)
Die SVV der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" beschlossen.
Vorentwurf - Frühzeitige Offenlage
Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 18.04. - 20.05.2024
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt SonnewaldeOT Schönewalde beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Schönewalde, Flur 1, Flurstück 337/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit
vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde -> Rathaus -> Planungs- und Baurecht -> laufende Planverfahren sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 20.1, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Unterlagen:
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) "Wohnhaus Feldweg Schönewalde" der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachungsanordnung vom 02.04.2024
vorhabenbezogener Bebauungsplan - Karte
Begründung gem. § 9 (8) BauGB
Umweltbericht gem. § 2 BauGB
Anlage 1 zum Umweltbericht
Anlage 2 zum Umweltbericht
Auslegung des Entwurfsbeschluss vom 21.10. - 22.11.2024
Sehen Sie bitte hier die Auslegungsunterlagen ein:
Bekanntmachung förmliche Offenlage vom 01.10.2024
Bekanntmachungsanordnung förmliche Offenlage vom 01.10.2024
vbBP Wohnhaus Feldweg Schönewalde (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Anlage 1 zur Begründung Bestandsplan Strom
Anlage 1 Umweltbericht gebietsheimische Gehölze
Anlage 2 Umweltbericht Artenschutzbeitrag
Stellungnahme des Landkreises Elbe-Elster vom 07.05.2024
Die Auslegungsunterlagen können auch während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Sonnewalde im Bauamt eingesehen werden.
Zeitraum: 21.10. - 22.11.2024
B-Planverfahren "Wohnbebauung in Pießig"
Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Wohnbebauung in Pießig",
Gemarkung Pießig, Teilflächen der Flurstücke 106 und 107/2, Flur 1.
geplanter Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnbebauung in Pießig"
Beschluss ist am 22.11.2023 auf der Tagesordnung der SVV zur Abstimmung
Bodenordnungsverfahren Sonnewalde, Verf.-Nr. 6103 V
Das mit Anordnungsbeschluss des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau vom 31.07.2012 angeordnete und durch 1. Änderungsbeschluss vom 25.09.2013 geänderte Bodenordnungsverfahren Sonnewalde, Verf.-Nr. 6103 V wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) eingestellt. Mit der Einstellung des Verfahrens werden die sich aus dem Beschluss des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 31.07.2012 und durch 1. Änderungsbeschluss vom 25.09.2013 für das Verfahrensgebiet ergebenen Verfügungsbeschränkungen aufgehoben. Die im Rahmen des Verfahrens auf Ersuchen der Flurneuordnungsbehörde in den beteiligten Grundbüchern jeweils eingetragenen Zustimmungsvorbehalte werden aufgehoben und sind zu löschen.
Einstellungsbeschluss vom 25.04.2024
Karten zum Einstellungsbeschluss